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Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der Vertragstexte

Reitbeteiligung

Einstellvertrag

 Berittvertrag

Weidevertrag

 

Reitbeteiligung  

Zwischen

_________________________________________________________________________

(Name und Anschrift )

im folgenden "Eigentümer" genannt

und

_________________________________________________________________________

( Name und Anschrift )

im folgenden "Reitbeteiligung" genannt

wird vereinbart:

 

Die Reitbeteiligung darf das dem Eigentümer gehördenen Pferd

_________________________________________________________________________

mitnutzen. Eine Übertragung dieser Nutzungsrechte auf Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers.

Die Reitbeteiligung versichert, daß ihr die mit der Ausübung des Reitsports verbundenen Risiken bekannt sind. Für die eigene Sicherheit ist das Tragen einer Reitkappe erforderlich, für Jugendliche jedoch Pflicht.

Die Reitbeteiligung verzichtet auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus § 833 BGB wegen aller ihr durch das Pferd verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Ferner stellt die Reitbeteiligung den Eigentümer im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, insbesondere von Ansprüchen ihrer Kranken- und Sozialversicherung, soweit diese nicht durch die für das Pferd bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, den Eigentümer über Schäden an Ausrüstungsgegenständen sowie Verletzungen oder Krankheiten des Pferdes unverzüglich zu informieren.

 

________________,den_____________________________________________________

 

_________________________________________________________________________

( Eigentümer )

 

________________________________________________________________________

( Reitbeteiligung - bei Minderjährigen:Unterschriftdes Erziehungsberechtigten )

 

 

 

Pferdeeinstellungsvertrag

 

zwischen___________________________________________________________________

(im folgenden "Betrieb" genannt)

 

und Herrn/Frau__________________________________________________________________

(im folgenden "Einsteller" genannt)

§1

Vertragsgegenstand

1.      Für die Einstellung von ______ Pferd(en) _________________________ (Name) wird

(werden) in dem Stallgebäude des Betriebes___________________ Box(en) vermietet.

2.      Die Benutzung der geschlossenen und offenen Reitbahn ist dem Einsteller lt.Betriebs- und Reitordnung gestattet, die Bestandteil dieses Vertrages ist.

3.      Im einzelnen umfasst die Einstellung folgende Leistungen:

  • Vermietung gem. § 1 Abs. 1
  • Benutzung der Reitanlagen gem. § 1 Abs. 2
  • Lieferung von Einstreu (_____kg Stroh täglich)
  • Lieferung von Kraftfutter (Hafer/Fertigfutter _____kg täglich)
  • Lieferung von Heu (_____kg täglich)
  • Pflege des Pferdes

4.       Die Futtergabe/Futterhäufigkeit kann nach Vereinbarung erhöht/vermindert werden.

§2

Vertragszeitraum, Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt am_____________ und endet am _____________/ läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er spätestens am 3. Werktag des Kalendermonats für den Ablauf des gleichen Monats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Einsteller mit der jeweils geschuldeten Vergütung 1 Monat im Rückstand ist;
  2. die Betriebs- und Reitordnung trotz Abmahnung wiederholt oder – auch ohne vorherige Abmahnung – schwerwiegend verletzt wird.

Die Regelung gilt auch für einen wichtigen Grund aus dem Verhalten einer Person, die der Einsteller mit dem Reiten des Pferdes oder mit sonstigen in den Bereich dieses Vertrages fallenden Verrichtungen betraut hat.

§3

Pensionspreis

  1. Der Pensionspreis beträgt _________DM monatlich.
  2. Er ist im voraus bis spätestens zum 10. Tage des laufenden Monats auf das Konto
  3. ___________bei _________________________ (BLZ)________________________ zu zahlen
  4. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuch etc.) des eingestellten Pferdes wird auf den Pensionspreis nicht in Anrechnung gebracht.
  5. Verspätete Zahlung des Pensionspreises berechtigt den Betrieb, eine Mahngebühr von 5,- DM für jede Mahnung und Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben.

§4

Aufrechnungsverbot und Pfandrecht

  1. Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen; es sei denn, dass die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder vom Betriebsinhaber nicht bestritten wird.
  2. Der Betrieb hat wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Pfandrecht am Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem zurückbehaltenem Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt auch nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach Verkaufsandrohung ein.

§5

Auskunftspflicht des Einstellers, Haftpflichtversicherung

  1. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er versichert, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Betrieb ist berechtigt, hierfür gegebenenfalls einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen.
  2. Der Einsteller hat dem Betrieb den Abschluss einer Reitpferdehaftpflichtversicherung nachzuweisen.

§6

Hufbeschlag und Tierarzt

  1. Die Kosten des Hufbeschlages trägt der Einsteller. Der Betrieb ist berechtigt, für Rechnung des Einstellers einen Beschlagschmied zu beauftragen.
  2. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen.

§7

Bauliche Veränderungen, Abtretung der Rechte an Dritte

  1. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Betriebes bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen.
  2. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Betrieb unverzüglich anzuzeigen, insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, Boxen oder Ständer an Dritte abzugeben.

§8

Schäden durch das eingestellte Pferd

Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalls und den Reitbahnen sowie an den Hindernissen durch ihn bzw. sein Pferd oder einem mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden.

§9

Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung des Betriebes

  1. Der Betrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen Betriebes und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach Bekannt werden dem Einsteller zu melden.
  2. Der Betrieb haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd oder sonstigen Sachen des Einstellers, soweit der Betrieb nicht gegen diese Schäden versichert ist oder diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten des Betriebes oder eines Gehilfen beruhen.
  3. Der Einsteller erkennt ausdrücklich an, dass er über den Rahmen der vorliegenden Versicherung unterrichtet ist und nur hieraus und in den Fällen des § 9 Abs. 1 Ansprüche gegen den Betrieb geltend machen kann.

§10

Änderungen, Nebenabreden

Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im übrigen weiter.

___________________________ den ____________________________________________

 

___________________________________________________________________________

Für den Betrieb:

 

__________________________________________________________________________

Für den Einsteller:

 

 

Berittvertrag

Vertrag

 

für das Bereiten eines Pferdes

zwischenHerrn/Frau

 

____________________________________________________(Besitzer)

und

Herrn/Frau

 

_______________________________________________________(Bereiter)

 

§1 Vertragsgegenstand

 

  1. Herr / Frau _______________________________________ ist Besitzer

    des Pferdes _______________________________________

  2. Er/Sie gibt das Pferd

    Herrn/Frau_________________________________________________(Bereiter)

    zur Ausbildung/zum Bereiten.



§ 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt am _____________________________

    endet am ___________________/ ____________läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
  3. Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit (schon vor Vertragsablauf) wieder an sich zu nehmen. Die vorzeitige Abholung berührt nicht die Verpflichtung, das Entgelt ( 4 Abs. 1) bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu zahlen.

 

§ 3 Umfang des Bereitens

 

  1. Der Bereiter/Berufsreitlehrer arbeitet das Pferd
    - wöchentlich ________mal
    - unter dem Sattel/an der Longe
    - nach eigenem Ermessen
  2. _____mal wöchentlich reitet der Besitzer selbst.
  3. Der Bereiter/Berufsreitlehrer ist berechtigt/nicht berechtigt, seine Auszubildenden unter seiner Anleitung das Pferd reiten zu lassen.
  4. Die Vorstellung des Pferdes auf Turnieren ist in jedem Einzelfall mit dem Besitzer abzusprechen.

§ 4 Entgelt, Nebenkosten

  1. Das Entgelt beträgt monatlich ___________DM. Es ist monatlich im voraus/zur Monatsmitte/nachträglich fällig.
  2. Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Besitzer.
  3. Nenn- und Startgelder sowie Transportkosten für Turnierbesuche trägt der Bereiter/Berufsreitlehrer/der Besitzer.

§ 5 Haftung

  1. Der Besitzer hat für das Pferd eine Reitpferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen mit folgenden Deckungssummen_______________ DM (Personenschäden)_______________ DM (Sachschäden)
  2. Der Besitzer hält den Bereiter von etwaigen Haftpflichtansprüchen Dritter frei.
  3. Für Schäden, die dem Pferd während der Arbeit entstehen, haftet der Bereiter nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6 Sonstiges


___________________________________________________________

 

______________________________________, den___________20_______

(Ort, Datum)

 

__________________________________________________________________

(Besitzer)                                                                 (Bereiter/Berufsreitlehrer)

 

Weidevertrag

 

zwischen Frau / Herrn.......................................................................................................................

- Einsteller/in-

und

Frau / Herrn.....................................................................................................................

- Weide-Inhaber/in –

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

Der Inhaber nimmt das Pferd......................................................................................( genaue Bezeichnung )

auf seine Koppel.....................................................................................................................( Lagebezeichnung )

 

§ 2 Dauer des Vertrages

 

  1. Der Vertrag beginnt am ...................und endet am................... wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Der Einsteller ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, wieder an sich zu nehmen. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur Errichtung des Entgelts bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht.
  4. Sollte das Pferd sich mit den anderen Pferden aufgrund eigenen Verhaltens oder des Verhaltens der anderen Pferde nicht vertragen, und führt dieser Zustand zur Gefahr der Verletzung bei diesem Pferd oder bei den anderen Pferden, dann haben sowohl der Einsteller als auch der Weideinhaber das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

 

§ 3 Pflichten des Einstellers

 

  1. Der Einsteller verpflichtet sich, das Pferd —                   ohne Stollenbeschlag
  2.  mit folgendem Beschlag................................................................................beim Weideinhaber einzustellen

  3. Der Einsteller ist verpflichtet, für die Dauer dieses Vertrages eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung zu unterhalten.

 

§ 4 Pflichten des Weideinhabers

 

  1. Der Weideinhaber verpflichtet sich,................................mal täglich nach dem Pferd zu sehen.
  2. Der Weideinhaber ist berechtigt und verpflichtet, bei Verletzung des Pferdes einen Tierarzt im Auftrag und auf Rechnung des Einstellers herbeizurufen.
  3. Sollte das Gras der Wiese zur Fütterung nicht ausreichen, so ist der Weideinhaber verpflichtet,.....................mal täglich wöchentlich eine ausreichende Menge Heu Stroh zuzufüttern.
  4. Der Weideinhaber muss dafür sorgen, dass die Weide pferdegerecht und den üblichen Anforderungen der Versicherungen entsprechend eingezäunt ist ( insbesondere kein Stacheldraht ).
  5. Der Weideinhaber muss dafür sorgen, dass das Pferd jederzeit geniessbares Wasser zum Trinken hat ...........mal täglich Wasser bekommt

 

 

§ 5 Haftungsbegrenzung

 

  1. Der Inhaber haftet nicht für Schäden am eingestellten Pferd, soweit er nicht gegen diese versichert ist oder diese Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Inhabers oder seiner Gehilfen beruhen. Die bestehenden Versicherungen sind dem Einsteller gegenüber offenzulegen.
  2. Der Einsteller haftet über den Versicherungsschutz der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hinaus nur, sofern ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

§ 6 Entgelt

 

  1. Das Entgelt beträgt monatlich DM ............................................Es ist im voraus im Laufe des Monats am Ende des Monats zu entrichten, und zwar
  2. in bar durch Scheck

    durch Überweisung auf Konto ...........................Bank.............................................BLZ........................

  3. Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Einsteller. Der Weideinhaber ist berechtigt, im Notfall Tierarzt oder Schmied im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers zu beauftragen.

 

§ 6 Sonstiges

 

  1. Außer den in diesem Weidevertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.
  3. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Geschäftssitz des Weideinhabers des Einstellers
  4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten.

 

Ort, Datum

___________________________________________________

Weideinhaber/ in ( bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter )

 

Ort, Datum

___________________________________________________

Einsteller/ in ( bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter )

 

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